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Experten-Blog
July 17, 2024

Artikel 12 EU-Methanverordnung - "Überwachung und Berichterstattung".

Allgemeine Anforderungen, Fristen und Aufwandseinschätzung für Betreiber

Artikel 12 EU-Methanverordnung - "Überwachung und Berichterstattung".

Willkommen zu unserem Experten-Blog! Heute möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in Artikel 12 der neuen EU-Methanverordnung geben, der für alle Betreiber in der Gasindustrie von zentraler Bedeutung ist. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Fristen, Anforderungen, die Sie kennen sollten.

Allgemeine Betriebsanforderungen und Berichterstattung

Artikel 12 der EU-Methanverordnung legt strenge Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung der Methanemissionen fest. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Einreichung von Methanberichten: Diese Berichte müssen nicht nur generische Emissionsfaktoren verwenden, sondern auch Messungen an der Quelle beinhalten. Dies hilft, die Genauigkeit der Daten zu verbessern und die tatsächlichen Emissionen besser zu verstehen.
  • Regelmäßige Überwachung: Es wird erwartet, dass Betreiber kontinuierlich ihre Methanemissionen überwachen und diese Daten zur weiteren Analyse und Berichterstattung verwenden.
  • Abgleich der Ergebnisse: Die Daten aus den verschiedenen Messmethoden müssen miteinander abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass die Methanemissionen auf allen Ebenen korrekt erfasst und gemindert werden. (ab Februar 2027)

Wichtige Fristen aus Artikel 12

  • August 2025: Betreiber müssen eine geschätzte Methanbilanz vorlegen, die auf generischen Emissionsfaktoren basiert. Diese Berichte sollen eine erste Einschätzung der Methanemissionen ermöglichen und dienen als Grundlage für weitere Maßnahmen (Artikel 12, Paragraph 1).
  • Februar 2026: Betreiber müssen detaillierte Berichte über die quantifizierten Methanemissionen an der Quelle einreichen. Diese Berichte erfordern direkte Messungen der Methanemissionen und bieten eine präzisere Grundlage für die Emissionsüberwachung und -kontrolle (Artikel 12, Paragraph 2).
  • Februar 2027: Betreiber müssen den zuständigen Behörden einen Bericht vorlegen, der die Methanemissionen an der Quelle quantifiziert und durch Messungen auf Standortebene ergänzt wird, die sogenannte kombinierte Methanbilanz. (Artikel 12, Paragraph 3)

Aufwandseinschätzung für Betreiber

Die neuen Anforderungen bedeuten für Betreiber in der Gasindustrie erheblichen Aufwand durch umfangreichen Papierkram und Reporting sowie die Notwendigkeit analytischer Fähigkeiten zum Abgleich verschiedener Messbilanzen. Regelmäßige detaillierte Berichte und direkte Messungen an der Quelle erhöhen den Verwaltungsaufwand. Die Anforderungen erfordern technisches Know-how zur Validierung der Datenquellen. Der tatsächliche Aufwand variiert stark je nach Betriebsgröße und -struktur, weshalb eine individuelle Einschätzung unerlässlich ist. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen gerne als Partner zur Seite und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der EU-Methanverordnung effizient und zuverlässig zu erfüllen.

Fazit

Die neue Methanverordnung der EU bringt zahlreiche Änderungen und Anforderungen für die Gasindustrie mit sich. Es ist entscheidend, dass Betreiber frühzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Fristen einzuhalten und die neuen Vorschriften zu erfüllen. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Matthias Schmittmann
Strategischer Geschäftsführer

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