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Experten-Blog
July 9, 2024

Die neue EU- Methanverordnung – Ein Überblick über Fristen, Anforderungen und Inspektionen

Wichtige Änderungen für die Gasindustrie. Erfahren Sie mehr über Auswirkungen auf Ihren Betrieb.

Die neue EU- Methanverordnung – Ein Überblick über Fristen, Anforderungen und Inspektionen

Willkommen zu unserem Expertenblog! Heute möchten wir Ihnen den Zeitplan der neuen EU-Methanverordnung vorstellen, die für alle Betreiber der Gasindustrie von großer Bedeutung ist. Ziel dieser Verordnung ist es, die Methanemissionen deutlich zu reduzieren und den Umweltschutz zu stärken. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Änderungen und Anforderungen, die Sie beachten müssen.

Wichtige Fristen

Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, finden Sie hier die wichtigsten Fristen und Meilensteine der neuen Methanverordnung:

  • 04. Aug. 2024: EU-Methanverordnung tritt in Kraft
  • Feb. 2025: Ernennung der zuständigen Behörden (6 Monate nach Inkrafttreten)‍
  • Mai 2025: Einreichung eines LDAR-Programms (9 Monate nach Inkrafttreten)
  • Aug. 2025: LDAR Typ 2 Messung aller Komponenten und Quantifizierung mit allgemeinen Emissionsfaktoren (12 Monate nach Inkrafttreten)
  • Feb. 2026: Quantifizierung der Methanemissionen auf Quellenebene und Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Ablassens (18 Monate nach Inkrafttreten)
  • Mai 2026: Routinemäßige und nicht-routinemäßige Inspektionen (21 Monate nach Inkrafttreten)
  • Feb. 2027: Quantifizierung der Methanemissionen auf Quellenebene, Emissionen auf Standortebene und Abgleich der Ergebnisse (30 Monate nach Durchsetzung)

Betriebliche Anforderungen an Gasbetreiber

Die Verordnung bringt eine Reihe von Maßnahmen und Anforderungen mit sich, die Gasinfrastrukturbetreiber umsetzen müssen:

Einreichung eines LDAR-Programms (Mai 2025)

Betreiber sind verpflichtet, innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ein LDAR-Programm einzureichen (Artikel 14, Paragraph 1).

LDAR Typ 2 Messung aller Komponenten (Aug. 2025)

Betreiber müssen nach Inkrafttreten der Verordnung mit der ersten LDAR-Untersuchung von Typ 2 bei allen Komponenten ihres Zuständigkeitsbereichs beginnen. Diese Untersuchung muss bis Juli 2025 abgeschlossen sein (Artikel 14, Paragraph 2).

Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Entlüftens (Feb. 2026)

Das routinemäßige Abfackeln und Ausblasen von Methanemissionen ist ab Januar 2026 verboten (Artikel 15, Paragraph 8).

Berichterstattung und Überwachung

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Verordnung ist die Berichterstattung und Überwachung der Methanemissionen:

Quantifizierung der allgemeinen Methanemissionen (Aug. 2025)

Betreiber müssen bis Juli 2025 einen Bericht über die geschätzten Methanemissionen an der Quelle unter Verwendung generischer Emissionsfaktoren einreichen (Artikel 12, Paragraph 1). Ein generischer Emissionsfaktor bezeichnet einen standardisierten Emissionsfaktor je Emissionsquelle, der auf Verzeichnisse oder Datenbanken zurückgeht, jedoch nicht anhand direkter Messungen überprüft wird.

Quantifizierung von Methanemissionen auf Quellenebene (Feb. 2026)

Bis Januar 2026 müssen Betreiber die Methanemissionen an der Quelle quantifizieren und entsprechende Berichte vorlegen (Artikel 12, Paragraph 2). Dies beinhaltet eine Messung der Methanemission an der Quelle mittels einer Messmethode, die eine solche Messung ermöglicht.

Quantifizierung von Methanemissionen auf Quellenebene, Emissionen auf Standortebene und Abgleich der Ergebnisse (Feb. 2027)

Betreiber müssen bis Januar 2027 Berichte über Methanemissionen auf Standortebene einreichen und diese mit den aggregierten Messungen der Methanemissionen an der Quelle abgleichen (Artikel 12, Paragraph 3).

Inspektionen von Behörden

Betreiber werden sowohl routinemäßig als auch nicht routinemäßig von den zuständigen Behörden überprüft. Bei diesen Inspektionen kommen die Behörden vor Ort, prüfen Unterlagen und Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Zudem überprüfen die Behörden die Messmethode, als auch Methanemissionen und führen weitere erforderlichen Maßnahmen durch, um die Einhaltung der Verordnung zu überwachen und zu fördern.

Routinemäßige und nicht-routinemäßige Inspektionen (Mai 2026)

Die erste routinemäßige Inspektion wird bis April 2026 abgeschlossen sein. Danach erstellen die zuständigen Behörden auf der Grundlage einer Risikobewertung Programme für routinemäßige Inspektionen (Artikel 6, Paragraph 3)

Zusätzlich werden nicht routinemäßige Inspektionen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Reparaturen von Lecks und der Austausch von Komponenten gemäß den Vorschriften erfolgen und Emissionsminderungsmaßnahmen umgesetzt werden (Artikel 6, Paragraph 4b)

Fazit

Die neue Methanverordnung der EU bringt zahlreiche Änderungen und Anforderungen für die Gasindustrie mit sich. Es ist entscheidend, dass Betreiber frühzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Fristen einzuhalten und die neuen Vorschriften zu erfüllen. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Matthias Schmittmann
Strategischer Geschäftsführer

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