Bislang war die Öl- und Gasindustrie lediglich verpflichtet, ihre Methanemissionen im Rahmen der sogenannten OGMP 2.0-Richtlinie (Oil and Gas Methane Partnership) freiwillig und flexibel zu melden. Dies wird sich am 4. August 2024 mit der offiziellen Umsetzung der neuen EU-Methanverordnung ändern. Diese Verordnung führt neue, strenge Anforderungen für die Branche ein, mit verpflichtender Berichterstattung und strengen Maßnahmen zur Messung und Wartung. Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede zwischen den Richtlinien.
Freiwillig und flexibel: Der aktuelle OGMP 2.0 Standard
Die OGMP 2.0 (Oil and Gas Methane Partnership) bietet freiwillige und flexible Berichtsstandards, die vom UN-Umweltprogramm (UNEP) und der Climate and Clean Air Coalition entwickelt wurden.
Hier sind die Hauptmerkmale von OGMP 2.0:
- Freiwillige Teilnahme: Die Teilnahme an OGMP 2.0 ist freiwillig und richtet sich an Unternehmen, die ihre Methanemissionen überwachen und reduzieren wollen.
- Messbasierte Berichterstattung: Die Berichte basieren auf tatsächlichen Messungen der Methanemissionen, was die Datenqualität verbessert. Unternehmen entscheiden jedoch nicht selbst, wie detailliert sie berichten möchten; die Berichterstattung erfolgt nach einem standardisierten Rahmenwerk, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu gewährleisten.
- Flexibilität in der Umsetzung: Unternehmen haben gewisse Freiheiten bei der Umsetzung der Anforderungen und können entscheiden, welche Teile ihrer Wertschöpfungskette sie abdecken. Die OGMP 2.0 bietet jedoch ein klares Rahmenwerk und spezifische Leitlinien, die eingehalten werden müssen.
- Freiwillige Zielsetzung: Die Partnerschaft setzt auf freiwillige Reduktionsziele, die ehrgeizig sind. Diese Ziele sind nicht verbindlich, jedoch verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, Fortschritte zu machen und regelmäßig Bericht zu erstatten.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der UN und der Climate and Clean Air Coalition.
Die neue EU-Methanverordnung: verpflichtend und streng kontrolliert
Die neue EU-Methanverordnung orientiert sich am OGMP 2.0 Level 1-5 Framework, setzt aber wesentlich strengere und verbindliche Standards für die Betreiber um:
- Verpflichtende Berichterstattung: Alle Betreiber in der Gasindustrie sind verpflichtet, Berichte über ihre Methanemissionen einzureichen. Die Teilnahme ist nicht freiwillig.
- Strikte Fristen: Betreiber müssen detaillierte Berichte über die quantifizierten Methanemissionen an der Quelle innerhalb festgelegter Fristen einreichen, was einen erheblichen administrativen Aufwand darstellt. Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Beitrag über Fristen, Anforderungen und Inspektionen.
- Abgleich und Validierung: Berichte müssen Messungen der Methanemissionen auf Standortebene umfassen und mit den Daten an der Quelle abgeglichen werden. Dies erfordert eine umfassende Überprüfung und Validierung, um Abweichungen zu identifizieren und zu erklären.
- Regelmäßige behördliche Überprüfung: Die Einhaltung der Vorschriften wird durch regelmäßige Inspektionen der zuständigen Behörden überwacht. Diese Inspektionen umfassen sowohl routinemäßige als auch nicht-routinemäßige Überprüfungen, was den operativen Aufwand weiter erhöht. Zusätzlich kommen Berichtsprüfungen hinzu.
Diese Anpassungen unterstreichen die Verpflichtung der EU, Methanemissionen in der Gasindustrie stärker zu regulieren und die Umweltbelastung zu minimieren.
Fazit
Verglichen mit dem OGMP 2.0 Standard setzt die neue EU-Methanverordnung auf verpflichtende Maßnahmen mit höherem Messaufwand. Sie folgt dem OGMP 2.0 Level 1-5 Framework ab Level 3 mit steigenden Anforderungen pro Jahr in den ersten drei Jahren. Betreiber der Gasindustrie müssen sich auf umfassende administrative und technische Anforderungen einstellen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. Dies beinhaltet detaillierte Messungen, Berichterstattungen und regelmäßige behördliche Überprüfungen.
Es ist daher entscheidend, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die neuen Vorschriften einzuhalten und die Methanemissionen effektiv zu reduzieren. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.