By clicking “Accept All Cookies”, you agree to the storing of cookies on your device to enhance site navigation, analyze site usage, and assist in our marketing efforts. View our Privacy Policy for more information.
Experten-Blog
08. August, 2024

Artikel 14 LDAR-Programm: Neue Anforderungen zur Leckerkennung und -reparatur nach der EU-Methanverordnung

Erfahren Sie mehr über die neuen LDAR-Vorgaben der EU-Methanverordnung und was Sie zu beachten haben

Artikel 14 LDAR-Programm: Neue Anforderungen zur Leckerkennung und -reparatur nach der EU-Methanverordnung

Mit der neuen EU-Methanverordnung setzt die Europäische Union einen bedeutenden Schritt zur Verringerung von Methanemissionen und zum Schutz der Umwelt. Diese Verordnung betrifft insbesondere Betreiber in der Gasindustrie, die nun strengere Vorschriften zur Leckerkennung und -reparatur (LDAR) einhalten müssen. Die Relevanz dieser neuen Regelungen liegt nicht nur im gesteigerten Umweltschutz, sondern auch in den potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen, die durch frühzeitige Erkennung und Reparatur von Methanlecks Kosten sparen und Sanktionen vermeiden können.

Heute möchten wir Ihnen einen Einblick in Artikel 14 der neuen EU-Methanverordnung geben, der sich auf die Leckerkennung und -reparatur (LDAR) konzentriert. Diese Bestimmung ist für alle Betreiber in der Gasindustrie von entscheidender Bedeutung, um Methanemissionen zu verringern und den Umweltschutz zu stärken. In diesem Artikel erläutern wir die Ziele des LDAR-Programms und den zeitlichen Ablauf der entsprechenden Anforderungen.

Detektieren und Reparieren: Die Hauptziele des LDAR-Programms

Das Hauptziel des LDAR-Programms besteht darin, Methanlecks in Energieinfrastrukturen frühzeitig zu erkennen und schnell zu reparieren. Ein wirksames LDAR-Programm stellt sicher, dass:

Lecks werden frühzeitig entdeckt: Durch regelmäßige Inspektionen und den Einsatz moderner Technologien können Methanlecks zeitnah identifiziert werden (Art. 14, § 2).

Reparaturen werden schnell durchgeführt: Nach der Erkennung eines Lecks müssen Betreiber sofort Maßnahmen ergreifen, um das Leck zu beheben und weitere Emissionen zu verhindern (§ 8 f.).

Zeitlicher Ablauf der LDAR-Anforderungen

Die EU-Methanverordnung legt klare Fristen für die Umsetzung und Einhaltung des LDAR-Programms fest. Diese Fristen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Gasnetzbetreiber die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen können. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

1. Einreichung des LDAR-Programms

Reglement für bestehende Standorte: Betreiber müssen bis spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung ein detailliertes LDAR-Programm bei den zuständigen Behörden einreichen (§ 1).

2. Erste LDAR-Untersuchung

Gasnetzbetreiber müssen baldmöglichst nach dem Inkrafttreten der Verordnung (04.08.2024) mit den LDAR-Untersuchungen beginnen und innerhalb von 12 Monaten abschließen. (§2).‍

3. Regular LDAR Campaigns

Betreiber müssen in regelmäßigen Abständen LDAR-Kampagnen an ihren Anlagen durchführen. Die Frequenzen richten sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien. Zum Beispiel dem Auslegungsdruck von Gas-Druckregel- und Messanlangen, dem Material von Rohrleitungen oder auch der Art der Anlage z.B. eine Verdichterstation (Anh. 1, Teil 1). (In einem Artikel, den wir in den nächsten Wochen veröffentlichen werden, gehen wir detailliert auf die Fristen und Schwellenwerte für Methanemissionen bei LDAR-Untersuchungen ein.)

4. Berichterstattung und Dokumentation

Die Betreiber in der Gasindustrie sind verpflichtet, den zuständigen Behörden jedes Jahr einen Bericht mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse aller im Vorjahr durchgeführten LDAR-Untersuchungen sowie sämtliche Reparatur- und Überwachungszeitpläne vorlegen (§ 14).

Spezifische Anforderungen und Maßnahmen für Betreiber in der Gasindustrie

Die Verordnung stellt hohe Anforderungen und verlangt gezielte Maßnahmen, um Methanemissionen wirksam zu reduzieren. Schauen wir uns nun an, welche spezifischen Maßnahmen Sie ergreifen müssen:

  • LDAR-Methoden und -Technologien: Bei Reparaturen oder Austauschmaßnahmen müssen die besten verfügbaren Technologien auf dem Markt eingesetzt werden. Diese modernen Technologien sollen einen langfristigen Schutz gegen zukünftige Lecks gewährleisten und dabei höchste Effizienz und Nachhaltigkeit in der Leckprävention bieten (§ 9).
  • Reparatur von Lecks: Lecks werden zunächst nach ihrer Größe bewertet. Wenn ein Leck die festgelegte Schwelle von z.B. 500 ppm überschreitet, muss es innerhalb einer festgelegten Frist von anfänglich fünf bis maximal 30 Tagen nach Entdeckung repariert werden (§ 8 f.). Abweichungen der Reparatur-Fristen können durch definierte Ausnahmen entschieden werden. Kleinere Lecks müssen in einem Überwachungsprogramm regelmäßig auf Veränderungen überprüft werden.
  • Dokumentation und Aufzeichnungen: Betreiber müssen detaillierte Aufzeichnungen über alle LDAR-Aktivitäten führen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden (§ 13).

Fazit

Die LDAR-Anforderungen der neuen EU-Methanverordnung sind ein wesentlicher Schritt zur Reduzierung von Methanemissionen in der Gasindustrie. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig ergreifen, um Lecks zu erkennen, zu reparieren und Sanktionen zu vermeiden. Dies beinhaltet den Einsatz modernster Technologien, die regelmäßige Überprüfung aller Anlagen und die sorgfältige Dokumentation aller Aktivitäten, denn Letzteres bietet das Fundament aller Berichte und Analysen.

Um die komplexen Anforderungen der Verordnung vollständig zu erfüllen, ist eine individuelle Betrachtung hilfreich. atmio steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie dabei, die neuen Vorschriften umzusetzen. Mit unserer umfassenden Expertise und maßgeschneiderten Lösungen helfen wir Ihnen, die Effizienz ihrer LDAR-Programme zu maximieren und gleichzeitig den Umweltschutz zu fördern. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die neuen Anforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Matthias Schmittmann
Strategischer Geschäftsführer

Sie haben Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Wir freuen uns, Ihre Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch zu klären.

Füllen Sie einfach das Formular aus und ich setze mich mit Ihnen in Verbindung.

success
Wir haben Ihre Nachricht erhalten!
Vielen Dank für Ihr Interesse an atmio. Unser Team wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.